Dissen a.T.W. 05421 8866 zipplies@osnanet.de
Praxis Gerrit Zipplies — akademische Sprachtherapie und integrative Lerntherapie
Sprachtherapie / Logopädie

Beratung, Diagnostik und Therapie

Nach einer ärztlichen Verordnung — etwa durch den Hausarzt, den Kinderarzt, den HNO-Arzt, den Kieferorthopäden oder den Neurologen — ist die Therapie in der Regel eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Um einen Termin für den Behandlungsbeginn zu vereinbaren, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Kindes- und Jugendalter

Störungsbilder, die wir behandeln

  • Mund- und Esstherapie
  • Saugen, Kauen, Schlucken
  • Sprachentwicklungsverzögerungen (SEV) und Sprachentwicklungsstörungen (SES)
  • Störungen der Aussprache (Dyslalie)
  • Störungen im Erwerb des Lautsystems (phonologische Störungen)
  • Störungen der Grammatik
  • Störungen des Wortschatzes
  • Sprachstörungen bei Mehrfachbehinderungen
  • Unterstützte Kommunikation bei wenig oder nichtsprechenden Menschen
  • Auditive Wahrnehmungsstörungen
  • Myofunktionelle Störungen
  • Stottern
  • Schluckstörungen, etwa bei Kindern mit Down-Syndrom
  • Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Fehlbildungen
  • Late Talker
  • GuK (gebärdenunterstützte Kommunikation)
  • Stimmtherapie
  • Fütterstörungen
Erwachsenenalter

Auch nach Schlaganfall, bei Parkinson oder MS

  • Neurologisch bedingte Sprechstörungen (Dysarthrophonie) — etwa bei Schlaganfall, Parkinson, Multipler Sklerose oder Amyotropher Lateralsklerose
  • Schluckstörungen sämtlicher Verursachung (Dysphagien)
  • Gesichtslähmungen (Facialisparesen)
  • Sprechapraxien
  • Unterstützte Kommunikation
  • Stottern
  • Stimmtherapie
Verordnung und Kosten

Wer verordnet, wer zahlt

Zur Durchführung einer Sprachtherapie benötigen Sie eine Verordnung. Ausstellen können sie:

  • Kinderärztinnen und Kinderärzte
  • HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte
  • Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner
  • Neurologinnen und Neurologen
  • Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die gesetzlichen und privaten Kassen übernehmen in diesem Fall die Behandlungskosten. Kinder sind zuzahlungsfrei, Erwachsene ab 18 Jahren zahlen einen Eigenanteil.

Gerne führen wir bei Bedarf auch ärztlich verordnete Hausbesuche durch.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Kind oder ein Angehöriger eine Sprachtherapie benötigt, beraten wir Sie gerne.

Kontakt aufnehmen